Aktuelle Informationen zum Klub-Monitoring 2021/22 durch die FKKK im Rahmen des finanziellen Fairplays
lunedì 6 dicembre 2021
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Neu geschaffene erstinstanzliche Kammer der FKKK gibt erste Entscheidungen bekannt
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Die neu geschaffene erstinstanzliche Kammer der UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) hat am Freitag bekanntgegeben, dass acht Vereine – FC Astana (KAZ), CFR Cluj (ROU), ZSKA Sofia (BUL), Mons Calpe SC (GIB), FC Porto (POR), Betis Sevilla (ESP), CD Santa Clara (POR) und Sporting Lissabon (POR) – aufgrund der Nichteinhaltung der Vorschrift bezüglich überfälliger Verbindlichkeiten sanktioniert wurden.
Der FC Astana und CFR Cluj wurden mit einer Geldbuße in Höhe von EUR 150 000 bzw. EUR 200 000 belegt.
Alle anderen Vereine wurden mit bedingungslosen finanziellen Beiträgen sowie zusätzlich mit einem bedingten Ausschluss von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den sie sich in den kommenden drei (3) Spielzeiten (d.h. 2022/23, 2023/24 und 2024/25) gegebenenfalls qualifizieren, sanktioniert, es sei denn, sie können bis 31. Januar 2022 den Nachweis erbringen, dass sie die ausstehenden überfälligen Beträge beglichen haben.
Die verhängten Geldbußen betragen: ZSKA Sofia – EUR 75 000, SC Mons Calpe – EUR 15 000, FC Porto – EUR 300 000, Betis Sevilla – EUR 250 000, CD Santa Clara – EUR 75 000 und Sporting Lissabon – EUR 250 000.
Zudem stellte die erstinstanzliche Kammer der FKKK fest, dass AEK Athen (GRE) mehrere Vorschriften zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay nicht erfüllt hat. Nach Prüfung der Umstände des Falls hat die Kammer entschieden, einen Vergleich mit dem Verein zu schließen, der unter anderem folgende Elemente enthält:
• Der Verein stimmt zu, einen bedingungslosen finanziellen Beitrag in Höhe von EUR 1,5 Mio. zu zahlen.
• Es werden zusätzlich 10 % der UEFA-Spielprämien einbehalten, die dem Verein durch seine Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den er sich qualifiziert, zustehen. Eine solche Einbehaltung wird nicht stattfinden und AEK Athen wird von der Teilnahme am nächsten UEFA-Klubwettbewerb, für den sich der Verein in den kommenden drei (3) Spielzeiten gegebenenfalls qualifiziert, ausgeschlossen, falls im Rahmen eines künftigen Compliance-Audits ähnliche Verstöße festgestellt würden.
Schließlich kam die erstinstanzliche Kammer der FKKK zum Schluss, dass Beşiktaş Istanbul (TUR) die am 25. Juni 2021 vom Schiedsgericht des Sports (TAS) gestellten Bedingungen erfüllt, nachdem er in der Saison 2020/21 gegen die Vorschrift bezüglich überfälliger Verbindlichkeiten verstoßen hatte. Folglich wird die bedingte Sanktion, die eine Einbehaltung von 15 % der UEFA-Spielprämien vorgesehen hätte, nicht wirksam.